Straßenverkehrsstrafrecht

Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung bei Unfällen mit Personenschäden – diese sogenannten Massendelikte machen über ein Drittel aller strafrechtlichen Verurteilungen aus.

Für die Beschuldigten solcher Verfahren geht es oft um den Verlust des Führerscheins und damit um weitreichende wirtschaftliche Folgen bis hin zur Existenzbedrohung. Demgegenüber steht eine schematische (amts-)gerichtliche Praxis: Entscheidungen werden im Viertelstundentakt getroffen.

Aufgabe der Verteidigung ist es, in diesem Massengeschäft das Augenmerk auf entlastende Besonderheiten des Einzelfalles zu lenken. Gleiches gilt im Recht der Ordnungswidrigkeit, wenn es gilt, den Ausnahmefall bei drohendem Fahrverbot, etwa wegen Rotlichtverstoßes, herauszuarbeiten.

Zu beachten sind allerdings auch die Obliegenheiten der Beschuldigten gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung: Die Anzeigepflicht führt faktisch zum Verlust des Rechtes, sich nicht selbst belasten zu müssen. Auch kann – zum Beispiel – die Behauptung eines Nachtrunkes (Alkoholkonsum nach dem Unfallgeschehen) als Obliegenheitsverletzung den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.